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Finanzlexikon: konzession

konzession

Konzession
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter einer Konzession (lat. concedere = "zugestehen, erlauben" PPP: concessum) kann man im Sinne des Verwaltungsrechts folgendes verstehen:

* die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde,
* die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes,
* die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, oder
* die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist.

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